Zählung von Schweinen im Vorbeilaufen
In der EU-Verordnung 1099/2009 werden die Anforderungen an den Schutz von Tieren während des Schlachtprozesses festgelegt.
In Bezug auf die CO2-Betäubung schreibt die Verordnung vor, dass die Anzahl der Tiere in der Betäubungskammer so begrenzt sein muss, dass sie ausreichend Platz haben und dass jederzeit gewährleistet ist, dass sie schnell betäubt werden können. Die Verordnung legt auch fest, dass die Betäubung nur von geschultem Personal durchgeführt werden darf und dass die Tiere während des Betäubungsprozesses engmaschig überwacht werden müssen.
In Bezug auf die CO2-Betäubung schreibt die Verordnung vor, dass die Anzahl der Tiere in der Betäubungskammer so begrenzt sein muss, dass sie ausreichend Platz haben und dass jederzeit gewährleistet ist, dass sie schnell betäubt werden können. Die Verordnung legt auch fest, dass die Betäubung nur von geschultem Personal durchgeführt werden darf und dass die Tiere während des Betäubungsprozesses engmaschig überwacht werden müssen.
Richtpreis € 4.500,00 bis € 7.200,00